
Medizinische Gebühren
Leistungen, die durch ein Dekret abgedeckt sind und nicht durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt sind:
Gebühr für die medizinische Eignungsprüfung für eine Lizenz für Personen unter 40 Jahren (Anhang 2 des Regierungsdekrets 284/1997 (XII. 23.)): 7.200,- HUF
Andere Dienstleistungen:
Optionale Impfgebühr pro Stück ( HUF 2.000 können laut Gesetz beantragt werden) : 0,- HUF
Kopien von Krankenakten; Auszüge von in einem Computer gespeicherten Befunden (einschließlich Drucken und Kopieren von Laborbefunden und EKG-Aufzeichnungen) Ersetzen bereits ausgegebener Befunde (z. B. Ersetzen von verlorenem Krankengeldpapier) pro Seite (gemäß Gesetz 500,- HUF kann angefordert werden) : 0,- HUF
Ärztliches Attest für Babyschwimmen, Sport, schulfreie Ferien, Camping, Wohnheimaufnahme : 0,- HUF
Ärztliches Attest für ein Auslandsstudium, private Versicherung : 5.000,- HUF
Herausgabe medizinischer Befunde : 3.000,- HUF
Ersatz der Impfbroschüre : 2.000,- HUF
Ärztliches Attest für die Sommerarbeit : 2.000,- HUF
Betreuung eines ausländischen Patienten, der keinen Anspruch auf kostenlose Betreuung hat : 10.000,- HUF

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